
Fälligkeit TÜV ( HU/AU)
Wann ist die Hauptuntersuchung (TÜV) meines Autos fällig?
Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) steht in Ihrem Fahrzeugschein und auf der Prüfplakette am hinteren Nummerschild. Hier gibt die Zahl in der Mitte der Plakette das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an und die senkrecht nach oben stehende Zahl des Zahlenrings den Monat an.
In der Regel ist die Hauptuntersuchung für privat genutzte PKWs und Motorräder alle 2 Jahre fällig Gewerblich genutzte Fahrzeuge wie Taxis, Omnibusse und LKWs müssen alle 12 Monate zur HU. Sollte der Temin bereits überzogen worden sein, erfolgt die ersten 2 Monate keine Strafe. Ist der TÜV länger als 2 Monate abgelaufen, erhöht sich die Gebühr der Hauptuntersuchung um 20 Prozent. Die Dauer der Überziehung der Hauptuntersuchung ist dabei nicht relevant. Die Fälligkeit der kommenden HU beträgt 24 Monate (2 Jahre) und steht in keinem Zusammenhang mit der Überziehung.
Fälligkeit der Hauptuntersuchung aus versicherungstechnischen Gesichtspunken
Verursachen Sie einen Unfallschaden mit einem Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung besteht nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz.
Stellt ein Gutachter im Nachhinein fest, dass der Unfall auf technische Mängel Ihres Fahrzeuges zurückzuführen ist, kann die Versicherung einen Teil der Kosten des Unfallschadens vom Versicherungsnehmer einfordern.
Die Rechtslage ist von Fall zu Fall und von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
Spezifische Informationen entnehmen sie den AGBs (Allgemeine Geschäfts-Bedingungen) Ihres Kfz-Versicherers.